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Ortsgericht / Schiedsamt

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status als Hilfsbehörden der Justiz. Sie sind aufsichtsrechtlich in die Hessische Justizverwaltung eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts Burgwald ist das Amtsgericht Frankenberg. Das Ortsgericht setzt sich zusammen aus dem Ortsgerichtsvorsteher und den Ortsgerichtsschöffen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Aufgaben:

  • Beglaubigung von Unterschriften, z. B. in Grundbuchsachen, Vereins- und Handelsregistersachen, Erbangelegenheiten sowie privatrechtliche Angelegenheiten
  • Erstellung von Sterbefallanzeigen für das Nachlassgericht
  • Nachlasssicherung
  • Schätzung von Grundstücken
  • Beglaubigung von Ablichtungen
  • Gebühren: Für die einzelne Tätigkeit wird eine Gebühr nach der Kostenordnung für die Ortsgerichte erhoben

Ortsgericht Burgwald I

für Birkenbringhausen, Burgwald, Ernsthausen und Wiesenfeld

Kentzler, Josef

Ortsgerichtsvorsteher I
Vorsteher

Siedlerstr. 7
35099 Burgwald-Ernsthausen

  • Telefon: 06457-509

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Beaupain, Gerhard

Ortsgerichtsvorsteher I
Stellvertreter

Johanniterstr. 2
35099 Burgwald-Wiesenfeld

  • Telefon: 06457-523

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Ortsgericht Burgwald II

für Bottendorf

Breucker, Ursula

Ortsgerichtsvorsteherin II
Vorsteherin

Königsbergstraße 16
35099 Burgwald-Bottendorf

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Roth, Herbert

Ortsgerichtsvorsteher II
Stellvertreter

Am Unterfeld 1
35099 Burgwald-Ernsthausen

  • Telefon: 06451-4239

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Schiedsamt

Schröder, Axel

Schiedsamt
Schiedsmann

Randstraße 2
35099 Burgwald

  • Telefon: 06451-2406000

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Diele, Björn

Schiedsamt
Stellvertretetender Schiedsmann

Hubertusstraße 2
35099 Burgwald

  • Telefon: 06451-408777

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Welche Aufgabe haben Schiedspersonen? 
Quelle des nachfolgenden Textes: https://www.schiedsamt.de/buerger/wir-ueber-uns

Schiedspersonen sorgen dafür, dass nicht jeder Rechtsstreit vor Gericht landet und einen Prozess nach sich zieht.

Eine frühzeitige vor- oder außergerichtliche Einigung der Betroffenen ist häufig klüger als die spätere Verurteilung einer Seite. Sie vermeiden den Gang zum Gericht - wenn eine für beide Seiten gute Lösung gefunden wird. Gelingt das nicht, hält das Schiedsamt/die Schiedsstelle mit einer amtlichen Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuchs den weiteren Rechtsweg offen.

Ein erfolgreicher Vergleich bei der Schlichtung kann Ihnen aber einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen. So nennt man einen Anspruch, der u.a. mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchgesetzt werden kann.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich. Bürgerinnen und Bürger haben daher lediglich die geringe Verfahrensgebühr und die Auslagen zu zahlen. Nur in seltenen Fällen überschreiten die Kosten 100 Euro. Das Kostenrisiko bei einer Gerichtsverhandlung liegt sehr viel höher.

Sie und die gegnerische Partei sitzen bei der Schiedsperson bei geschlossenen Türen zusammen und klären in ruhiger Atmosphäre das Problem oder die Rechtsfrage.Sie suchen - und oft genug finden Sie auch - eine für beide Seiten vertretbare Lösung. Die Schiedsperson ist dabei zu Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet: Sie hilft, den Streit zu schlichten; sie wird aber nicht - wie ein Gericht - richten und ein Urteil sprechen.

Schiedspersonen sind erfolgreich

Schiedspersonen schließen die Mehrzahl der Verhandlungen erfolgreich ab.

Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu hoher Zufriedenheit, weil sie an der Lösung des Konfliktes mitarbeiten, dann dem Vergleich zustimmen und es am Ende keinen Sieger oder Besiegten gibt.

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