Personalausweis Informationserteilung
Nr. 99008001013000Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Teaser
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Siehe auch
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Personalausweis
- Personalausweis - Adresse ändern
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Meldung wegen Verlust
- Personalausweis, vorläufiger
- Personalausweis: Verlustanzeige