elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
Nr. 99008004063002Volltext
Sie können den gesperrten elektronischen Identitätsnachweis bzw. die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Die Entsperrung des Ausweises kann sowohl von der ausstellenden als auch von der für Ihren Wohnort zuständigen Personalausweisbehörde entgegengenommen werden. Die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber ist dort zweifelsfrei zu identifizieren. Da nur die ausstellende Behörde das Personalausweisregister führt und die Entsperrung durchführen kann, ist sie von der zuständigen Behörde zu informieren.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport