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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Nr. 99050014012000

Volltext

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

2. Abschnitt

Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

3. Abschnitt

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

4. Abschnitt

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Ggf. Handwerkskarte
  • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

5. Abschnitt

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

6. Abschnitt

7. Abschnitt

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

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