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Bürgerhäuser

Personalausweis, vorläufiger

Nr. 99008001012002

Volltext

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

Kosten

Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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