Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Nr. 99115005070001Volltext
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Teaser
Sie wollen aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich abmelden.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Meldebehörde Ihres noch bzw. bisherigen Wohnortes.
Voraussetzungen
- Wegzug ins Ausland
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.