Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Die Gemeinde Burgwald ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz der Gemeinde Burgwald unter www.burgwald.de.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer stetig durchgeführten Selbstbewertung.
Kontrast
Wenn Sie den Kontrast auf unseren Seiten erhöhen möchten, drücken Sie bitte folgende Tastenkombinationen (gleichzeitig):
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Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.
Um die Ansicht wieder umzukehren, drücken Sie bitte erneut die oben genannte Tastenkombination.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
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PDF-Dateien sind aufgrund ihres Alters teilweise nicht barrierefrei angelegt und verfügen nicht über die notwendigen Tags. Teilweise wurden pdf-Dokumente eingescannt und sind aus diesem Grund nicht von einem Screenreader erfassbar. Pdf-Dokumente teils zu komplex, um sie barrierefrei darzustellen.
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Alternativtexte an Bildern sind weitestgehend vorhanden, könnten jedoch an wenigen Stellen fehlen.
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Kontraste von Bedienelementen könnten an einigen Stellen nicht das notwendige Kontrastverhältnis ausweisen.
Die Gemeinde Burgwald arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten. Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns über dieses Kontaktformular.
Oder Sie melden sich per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch:
Gemeindevorstand der Gemeinde Burgwald
Hauptstraße 73
35099 Burgwald
Telefon: 06451/7206-0
Fax: 06451/7206-10
E-Mail: info@burgwald.de
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierfreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierfreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Telefon: 049641 303-2901
Fax: 049611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet: https://rp-giessen.hessen.de
Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration inne.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde erstellt am 29. Januar 2026 und zuletzt am 29. Januar 2026 aktualisiert.