Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
Nr. 99115005104001Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Wenn (eine) Ihre(r) Nebenwohnung(en) zu Ihrer Hauptwohnung wird, müssen Sie diese Statusänderung(en) der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
Teaser
Sie möchten eine Wohnung beziehen? Dann müssen Sie sich anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für die alleinige Wohnung zuständige Meldebehörde bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegtder zuständige Meldebehörde der alleinigen Wohnung bzw. die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
- Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine Wohnungsstatusänderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden bzw. die Änderung des Wohnungsstatus anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.