Gehwegschäden
Nr. 99108018137003Volltext
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Ansprechpunkt
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung