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Zweitwohnung / Nebenwohnung

Nr. 99115005104002

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Rechtsgrundlage(n)

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