Zweitwohnung / Nebenwohnung
Nr. 99115005104002Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.