Sprungziele
Inhalt

Kurzmenü

Wählbarkeitsbescheinigung

Nr. 99128015037002

Volltext

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Ansprechpunkt

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Hinweise (Besonderheiten)

Für weitere Informationen:

nach oben zurück