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Ansprechpartner

Hundesteuer Ermäßigung beantragen

Nr. 99102013149000

Leistungsbeschreibung

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

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Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

Anträge / Formulare

In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

Siehe auch

  • Hundesteuer
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