Sprungziele
Inhalt

Anliegen A - Z

Straßenbeleuchtung: Störung melden

Nr. 99108020224000

Volltext

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

  • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
  • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Ansprechpunkt

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

nach oben zurück