Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)
Rechtsgrundlage
Urheber
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
Fachlich freigegeben durch
BMI, IT I 4
Siehe auch
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis Änderung