Personalausweis Informationserteilung
Nr. 99008001013000Volltext
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Teaser
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: