Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Nr. 99115004001005Volltext
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
-
die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßigen Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über
- die Arten der übermittelten Daten
als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a - h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.
Teaser
Sie können eine Melderegisterauskunft zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Ansprechpunkt
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis
Kosten
Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
Frist
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.