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Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

Nr. 99108008152000

Leistungsbeschreibung

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

Teaser

Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, dann können Sie es wieder abholen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

Welche Gebühren fallen an?

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

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