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Öffentliche Versammlung: anmelden

Nr. 99089016008000

Volltext

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Ansprechpunkt

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

  • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

  • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,

  • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

  • Zahl der Ordner,

  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

  • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

beinhalten.

Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

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