Sprungziele
Inhalt
Datum: 21.12.2023

Einführung der gelben Tonne

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie Sie vielleicht schon wissen, werden Im November 2023 in der Gemeinde Burgwald die sog. „Gelben Tonnen“ eingeführt, diese ersetzen die Gelben Säcke. Im folgenden erhalten Sie hierzu einige Informationen:

  • Der hier verlinkte Flyer enthält wichtige Hinweise, die im Zusammenhang mit der Einführung/Nutzung der gelben Tonne zu beachten sind.
  • Rückfragen z. B. zur Zuteilung und Verwendung, zur Größe und Menge der Gefäße oder zur Befüllung der gelben Tonne, …), sind bitte direkt an die Fa. Lobbe, Tel. 0800-7872868 oder Mail ks.leg@lobbe.de, zu richten.
  • Bis 31.04.2024 können sich die Bürger der Gemeinde Burgwald unter der vorgenannten kostenlosen Telefonnummer oder per Mail melden, um etwaigen Korrekturbedarf hinsichtlich der Anzahl Gelber Tonnen anzumelden. Bis dahin können gelbe Säcke ausnahmsweise noch parallel zur Gelben Tonne verwendet werden. Nach dem 31.04.2024 werden Gelbe Säcke nicht mehr mitgenommen, siehe Pressemitteilung Lobbe.
  • In die Gelbe Tonne gehören ausschließlich restentleerte Verpackungen (allerdings keine Glas- oder Papierverpackungen)! Verpackungsfremde Gegenstände, wie z. B. Blumentöpfe, Körbe, Kinderspielzeug, Dämmmaterial, Gebrauchsgegenstände jeglicher Art usw. gehören nicht in die Gelbe, sondern in die Graue Tonne.
  • Um ungenutzte Hohlräume in der Gelben Tonne zu vermeiden, sind bitte keine größeren Säcke in die Tonne zu stecken – den Inhalt verwendeter Säcke/Tüten bitte immer locker in die Tonne entleeren, so füllen sich auch die Hohlräume und das Volumen der Gelben Tonne wird optimal ausgeschöpft.
  • Verpackungen gleicher Art dürfen platzsparend ineinander gesteckt werden. Tetrapaks (z. B. Milch- oder Getränkekartons) und Dosen sollen zusammen gefaltet / verkleinert werden.
  • Die Abfuhr der Gelben Tonne und die Weiterverwertung der darin gesammelten Wertstoffe aus Verpackungen geschieht ohne kommunale Gebühren. Das System finanziert sich allein über die beim Kauf der Waren mitgezahlten Entsorgungsgebühren. Wer Verpackungen z. B. in die Graue Tonne gibt, der zahlt doppelt (einmal beim Kauf der Waren und dann noch einmal über die kommunalen Gebühren). Das gilt auch für Einwegflaschen, welche kostenlos über die Altglas-Container zu entsorgen sind.
nach oben zurück