Tierarzneimittel
Nr. 99110047007000Volltext
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)
Ansprechpunkt
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.