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Bürgerhäuser

Reisepass Ausstellung für Vielreisende

Nr. 99085001012001

Volltext

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
 

Ansprechpunkt

An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Voraussetzungen

  •  Sie sind deutscher Staatsbürger
  •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Erforderliche Unterlagen

  •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  •  ggf. bisheriger Reisepass
  •  ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Kosten

22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

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