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Bürgerhäuser

Kinderreisepass Verlängerung

Nr. 99085003020000

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.

Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe aktualisiert.

Teaser

Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

6,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Verlängerung des Kinderreisepasses sowie weitere erforderliche Aktualisierungen werden von der Passbehörde sofort vorgenommen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden; bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Siehe auch

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