Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Juni 2010
hier: Mitteilungen des Gemeindevorstands
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Gemeinde Burgwald
Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen eine für den Bereich des Landes Hessen geltende Grundsatzentscheidung zur Festsetzung von Abwassergebühren getroffen hat, müssen auch die Städte und Gemeinden in Hessen die Abrechnung der Abwassergebühren in der Weise umstellen, dass spätestens ab 01. Januar 2013 eine Berechnung nach der neuen gesplitteten Abwassergebühr erfolgen kann.
Dazu ist es schon jetzt erforderlich, mit den nötigen Vorarbeiten zu beginnen, um die rechtlichen Vorgaben des Gerichtsurteils zu erfüllen.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird für das Schmutzwasser nach der Menge des abgenommenen Frischwassers eine Berechnung durchgeführt.
Hinzu kommt eine sog. Regenwassergebühr. Diese wird für alle die Flächen zu berechnen sein, von denen Regen- oder Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Das betrifft vor allen Dingen befestigte Haus- und Hofflächen und Dachflächen.
Zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr gibt es folgende Möglichkeiten:
- Erstellung eines Erhebungsbogens, Versand an die Grundstückseigentümer und Rückgabe im Wege der Selbstauskunft.
- Einstellung einer Fachkraft zur örtlichen Aufnahme der Flächen, von denen Oberflächenwasser in die Kanalisation entwässert wird.
- Ermittlung der befestigten Flächen durch Befliegung und anschließende Abklärung mit den Grundstückseigentümern, welche Flächen im Einzelfall nicht in die Kanalisation entwässern (Versiegelungskartierung).
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die zuletzt genannte Variante die bei weitem einfachste ist. Überall dort, wo die Bürger im Wege der Selbstauskunft beteiligt wurden, hat das zu keinen brauchbaren Ergebnissen geführt. Vielmehr mussten dann neue Verfahren nachgeschaltet werden, verbunden mit zusätzlichen Kosten.
Auch die Einstellung von technischem Personal ist dem gegenüber viel zu teuer.
Die Verwaltungen in unserer Größenordnung werden nicht in der Lage sein, die gesplittete Abwassergebühr ohne fachliche und technische Begleitung/Hilfe einzuführen.
Die Kommunen Bromskirchen, Battenberg, Allendorf, Hatzfeld, Gemünden, Haina und Burgwald wollen daher zur Nutzung finanzieller Synergieeffekte bei der Einführung dieser neuen Gebührenart zusammenarbeiten und die Daten so ermitteln und aufbereiten, dass später eine unkomplizierte Übernahme in die für die Gebührenabrechnung maßgeblichen EDV-Verfahren möglich ist.
Nach einem vorliegenden Angebot eines Fachbüros würde sich allein bei einer gemeinsamen Befliegung der genannten Gemeindegebiete eine Ersparnis von nahezu 40 % gegenüber einem Einzelauftrag ergeben. Das hängt mit der Tatsache zusammen, dass eine Befliegung während eines Tages große zusammenhängende Gebiete erfassen kann.
Die Ersparnis der Gemeinde Burgwald bei der gemeinsamen Befliegung liegt gegenüber einer separaten Auftragsvergabe bei rd. 4.500,00 € netto.
Die Befliegung wird im Herbst durchgeführt, wenn die Sicht auf die versiegelten Flächen nicht durch das Laub von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt ist. Über die Vergabe und den möglichen Umfang der Vergabe der weiteren Schritte zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll mit den anderen Städten und Gemeinden gemeinsam entschieden werden, wenn der „Bildflug inkl. der Versiegelungskartierung" abgeschlossen ist.
Aufgrund der derzeit vorliegenden Erfahrungswerte kann aus der Sicht eines Grundstückseigentümers mit einem „normalen Einfamilienhaus" davon ausgegangen werden, dass sich die Abwassergebührenbelastung bei der neuen Form der Abwassergebührenfestsetzung insgesamt gegenüber der derzeitigen Situation kaum nach oben oder unten verändern wird.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 beschlossen, den erforderlichen ersten Schritt zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in die Wege zu leiten und gemeinsam mit den Kommunen Battenberg, Bromskirchen, Allendorf, Hatzfeld, Gemünden und Haina eine Befliegung des Gemeindegebietes mit Erstellung einer Versiegelungskartierung vorzunehmen.
Die Arbeiten werden von einem Fachbüro aus Wettenberg durchgeführt. Die Kosten für die Gemeinde Burgwald werden bei rd.11.500,00 € netto liegen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Nachtrag zu veranschlagen.
Die Gemeindevertretung wird sich mit dem Punkt „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr" bzgl. einer Grundsatzentscheidung in ihrer nächsten Sitzung am 31. August 2010 befassen.
Tore für die Kindergärten Burgwald und Ernsthausen
Die Holztore in den Zaunanlagen der Kindergärten Burgwald und Ernsthausen sind marode und müssen erneuert werden. Angeschafft werden sollen langlebige, verzinkte Stahltoranlagen, die mit Holzlatten verkleidet werden. Für die geplanten Vorhaben wurden im Finanzhaushalt 2010 entsprechende Mittel veranschlagt.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2010 den Auftrag für die Lieferung der beiden Toranlagen an eine ortsansässige Firma zum Preis von 2.339,54 € vergeben.
Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Bottendorf
hier: Auftragsvergaben für die Rampe und die Pergola
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2010 die Aufträge für die Metallbauarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus Bottendorf vergeben.
Der Auftrag für die Pergola mit einer Summe von 13.813,76 € ging an eine Fachfirma aus Frankenberg, der für die Rampe mit einer Summe von 15.964,86 € an eine ortsansässige Firma.
Unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Ausschreibungsergebnisse stellt sich die aktualisierte Kostenberechnung wie folgt dar:
1. Bauabschnitt 492.300,94 €
2. Bauabschnitt 317.665,11 €
3. Heizung 50.595,12 €
860.561,17 €
Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung von 944.797,95 € ergibt sich aktuell somit eine vorläufige Ersparnis von 84.236,78 €
Dachsanierung der Sporthalle in Ernsthausen
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 02. Juni 2010 den Auftrag für die sich aus der Prüfung der Statik ergebenden notwendigen Zimmerarbeiten (Einbau von Ver-bindern am Pfettenstoß) an eine Fachfirma aus Rosenthal zum Preis von 932,96 € vergeben.
In der Sitzung am 16. Juni wurden weitere Aufträge vergeben:
der Auftrag für die Installationsarbeiten (Lüftung, solarthermische Anlage und Umwälzpumpen) wurde mit einem Auftragswert von 51.397,17 € an eine Fachfirma aus Ernsthausen, der Zuschlag für die Anstreicherarbeiten - Fenster, Hölzer und Stahlteile - ging mit einer Summe von 16.312,69 € an eine Fachfirma aus Kirchhain.
Da für die Dachsanierung ohnehin ein Gerüst am Gebäude aufgestellt werden musste, hatte der Gemeindevorstand festgelegt, die dringend erforderlichen Anstreicherarbeiten an den Fenstern, Hölzern und Stahlteilen in diesem Zuge mit ausführen zu lassen.
Der alternativ ausgeschriebene Anstrich der Fassade mit Kosten von rd. 21.500 € wird nicht ausgeführt. Beabsichtigt ist, den möglichen Anstrich bei nächsten turnusmäßigen Streichen der Holzfenster erneut zu prüfen.
Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich - inkl. der Anstreicherarbeiten - auf rd. 357.000 €; veranschlagt in den Haushalten 2009 und 2010 sind insgesamt 398.000 €.
Druck der Chronik Bottendorf
hier: Festlegung der endgültigen Auflagehöhe
In seiner Sitzung am 16. Juni 2010 hat der Gemeindevorstand eine ortsansässige Firma mit der Herstellung und dem Druck der Ortschronik für Bottendorf und Wolkersdorf beauftragt.
Nach Abstimmung mit dem Ortsbeirat sollen 750 Exemplare gedruckt werden.
Die Kosten liegen gem. Angebot bei 10.671,00 € netto.
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
hier: Stellungnahme zur Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen der Windpark Wotan GmbH auf Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen
Mit Verfügung vom 8. Juli 2009 hatte uns das Regierungspräsidium Kassel die Antragsunterlagen der Fa. Windpark Wotan GmbH auf Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen mit der Bitte um Prüfung der Vollständigkeit für die von uns zu vertretenden Belange übersandt.
Mit Rücksicht auf das seinerzeit begonnene Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan hatten wir beantragt, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für die Dauer des Verfahrens, längstens für ein Jahr, nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches auszusetzen.
Diesem Antrag wurde mit Aussetzungsverfügung des RP entsprochen.
Nachdem die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gefasst hat, konnte das Genehmigungsverfahren zum vorliegenden Antrag wieder aufgenommen werden.
Nach Durchsicht und Prüfung der Antragsunterlagen durch das beauftragte Planungsbüro haben wir in unseren Sitzung am 16. Juni 2010 den Wegfall des Grundes für die Aussetzungsverfügung festgestellt und die Unterlagen, versehen mit unserer Stellungnahme, zur weiteren Durchführung des Genehmigungsverfahrens an den RP Kassel freigegeben.